Ganz Deutschland ein Hilfssherriff? Nein, nicht ganz Deutschland, aber anscheinend doch ein recht großer Anteil. Inzwischen haben wir – gerade gezählt – 38 Hinweise von Kunden, Besuchern oder Freunden bekommen, wir müssten dringend unser Impressum überarbeiten / AGB bereitstellen oder uns sonstwie mit der Bürokratie besserstellen um nicht Gefahr zu laufen, abgemahnt zu werden. Hier einige Antworten zu den häufigsten Tipps:
Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
AGB scheinen — für das was sie eigentlich sind — doch einen erstaunlich guten Ruf beim Konsumenten zu haben. Zumindest wenn man nach der Anzahl der Mails mit dem Inhalt O mein Gott Ihr braucht AGBs alles andere ist ILLEGAL!!! geht.
AGB sind allerdings weder notwendig noch kundenfreundlich. In Deutschland gilt für ein Geschäft wie das zwischen uns und unseren Kunden erstmal das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dieses existiert seit 110 Jahren, wurde oft überarbeitet und enthält — zusammen mit einigen ergänzenden Gesetzestexten — die gesammelte staatliche Weisheit zu Themen wie Rückgaberechten, Gewährleistungspflichten etc. Die gesetzliche Grundlage aus BGB und dem neueren Fernabsatzgesetz ist auch extrem verbraucherfreundlich. AGB enthalten daher quasi nie irgendwelche zusätzlichen Rechte für den Verbraucher, sondern schränken diese eher ein. Dies erkennen die meisten auch, wenn man ein Synonym für AGB verwendet: “das Kleingedruckte”.  Wir verzichten daher auf AGB.
Impressum
Unser Impressum hat alles, was es braucht. Wirklich. Nein, wir müssen unsere Nummer im Handelsregister nicht nennen. Eine Gbr ist nämlich nicht im Handelsregister. Auch eine Bankverbindung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Wir haben eine, glaubt uns. Oder bestellt, dann schicken wir sie euch.
Widerrufsrecht
Auch, dass nirgendwo auf der Website nichts vom Widerrufsrecht zu finden ist, scheint manchen gelangweilten Schrebergärtner mit Computer auf die metaphorische Palme zu treiben. Erstmal würde ich mich als Kunde sehr freuen, wenn auf diese Belehrung verzichtet wird. Die Widerrufsfrist beginnt nämlich zum Zeitpunkt der entsprechenden Belehrung. Vergisst der Händler dies, gilt also quasi ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. Vorteil Kunde, kein Grund für Protestmails.
Zweitens schicken wir die Widerrufsbelehrung durchaus den Leuten, für die sie gedacht ist. Die anderen Besucher unserer Website wollen wir doch lieber mit hübschen Fleur de Sel – Fotos behelligen.


#1 by Sven on Friday, 21. May 2010
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Das ist das schönste AGB/Impressum und Widerrufsrecht was ich im Internet je gelesen habe! Toll!!
Und bei der Gelegenheit würde ich gerne auch 1kg gewinnen – Der Shopblogger hat mich auf Eure Seite gebracht: schicker Werbetrick
#2 by tyler on Friday, 21. May 2010
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Was für eine Unverschämtheit von den Kunden, euch hilfreiche Hinweise zu geben.
Du tust gut daran, diese Leute als Hilfssheriffs und gelangweilte Schrebergärtner zu bezeichnen.
Auf Leute, die einem mit gutgemeinten Hinweisen helfen wollen, kann man im Internet ja wohl wirklich gut verzichten.
Ich würd den Frechdachsen gleich Hausverbot erteilen.
So geht es ja nicht!
#3 by Pax on Friday, 21. May 2010
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Tja, wie heisst es so schön, der Ton macht die Musik.
In diesem Falle die Wortwahl.
Wäre dies ein Ladengeschäft und der Inhaber würde seine “Kunden, Besucher und Freunde” so anblaffen, er könnte bald wieder dicht machen.
Selbst wenn euch gutgemeinte Hinweise nerven und ihr diese als überflüssig betrachtet, so muss man seine möglichen Kunden nicht so vor den Kopf stossen.
Dieser Beitrag macht keinen sehr sriösen Eindruck und, wenn ich vor hätte, 22 Euro für ein Kilo Salz auszugeben, ich würde es hier sicher nicht tun.
Wenn ihr also kein Monopol auf den Vertrieb von Fleur de Sel habt, würde ich mir um den Auftritt nochmal Gedanken machen.
Noch son ungewünschter Tipp, ich weiss…
#4 by Andy on Friday, 21. May 2010
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Kaum taucht der Link zu dieser Seite beim Shopblogger auf kommen auch die Trolls hierher.
Diese Hinweise von Kunden mit halbwissen oder gar gänzlichem Unwissen sind in den meisten Fällen nicht freundlich gemeint.
Nein man versucht mit ihnen viel mehr die Leute zu belehren, und dieser O-Ton ist auch oftmals selbst ohne Interpretation aus den Mails herauslesbar.
Leute verteidigen agressiv irgendwelche Rechte die sie garnicht haben, die ihnen aber von irgendwelchen Fernsehsendungen eingeredet wurden.
Ich habe das selbst schon miterlebt im näherem Umfeld bei Onlineshopbetreibern.
Aber ihr wisst es natürlich auch besser, vor allem weil ihr nie in der Situation wart.
Willkommen bei den Hilfssherrifs
#5 by Pax on Friday, 21. May 2010
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@Andy
Aber selbst wenn man “nicht freundlich” gemeinte Hinweise/Mails bekommt, dann ist es ja nicht zwingend nötig, in ähnlicher Art und Weise darauf zu reagieren, oder?